die derzeitigen regulatorischen Anforderungen für die Kapitalanlage passen nicht exakt zum Geschäftsmodell von Pensionskassen. Auch im BaFin-Stresstest sehen manche Pensionskassen eine zusätzliche Einschränkung ihres Handlungsspielraums im Investment, wie Jürgen Rings auf der jüngsten aba-Pensionskassentagung ausführte. Damit Pensionskassen mehr in Anlagen mit höherer Rendite investieren können, benötigen sie mehr Risikotragfähigkeit. Das setzt voraus, dass der Gesetzgeber Hand an das Mantra der jederzeitigen Bedeckung der Verpflichtungen zu Buchwerten legt. Diese Forderung hat die aba auf ihrem Pensionskassentag erneuert und gemeinsam mit der BaFin einen Gesetzentwurf entwickelt, der jetzt dem Bundesfinanzministerium vorliegt.
Die intensiven Diskussionen – auch im Rahmen des Fachdialogs „Stärkung der Betriebsrente“ – haben also einiges Positive für die bAV angestoßen. Grundsätzlich ist auch Peter Görgen, Leiter des Referats „Zusätzliche Altersvorsorge“ beim BMAS, mit den Ergebnissen des Fachdialogs zufrieden. Sogar von ersten Gesetzestextvorlagen berichtete er auf der dpn ASSET & LIABILITIES CONVENTION vergangene Woche in Essen.
Aus Sicht der aba wäre nunmehr ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz erforderlich. Wo der Gesetzgeber im regulatorischen, steuerlichen und arbeitsrechtlichen Bereich nachbessern sollte, haben nicht nur der Fachdialog, sondern auch die Erfahrungen mit den ersten Sozialpartnermodellen gezeigt.
Ein schönes Wochenende!
Ihr Goran Culjak
Redakteur dpn – Deutsche Pensions- und Investmentnachrichten
aba erneuert Forderung nach Weiterentwicklung der Bedeckungsanforderungen
Die derzeitigen regulatorischen Anforderungen passen nicht zum Geschäftsmodell von Pensionskassen. Das ist die Meinung der Teilnehmer auf der diesjährigen aba-Pensionskassentagung. Auch der BaFin-Stresstest ist für die Kapitalanlage nicht zeitgemäß. WEITERLESEN
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